Liebe Kunden, in den folgen Zeilen möchten wir Sie über die vertraglichen Konditionen informieren, die im Falle einer Zusammenarbeit gelten, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.
Die Sandgrain GmbH, UID: DE347598235 mit Rechtssitz in Tewsstraße 18, 14129 Berlin – Deutschland, (nachfolgend kurz: SANDGRAIN) erbringt ihre Leistungen grundsätzlich nur auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese AGB sind Bestandteil aller Angebote und Verträge in schriftlicher, sowie elektronischer Form, sofern nicht vertraglich explizit anders geregelt und von der SANDGRAIN in schriftlicher Form anerkannt.
Art. 1 Art des Vertrages & Terminologie
Folgende AGB verstehen sich als Werksvertrag zwischen der SANDGRAIN (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber). Als Werk/e gilt/gelten die audiovisuellen Dateien (nachfolgend kurz: der Film), die dem Kunden mittels einem von der SANDGRAIN ausgestelltem Angebot zugesichert werden.
Art. 2 Konzept- und Ideenschutz
Sollte die SANDGRAIN vor Vertragsabschluss ein Konzept für den potenziellen Kunden erstellen, dann gilt nachfolgende Regelung:
2.1 Durch die Konzepterstellung treten die SANDGRAIN und der potenzielle Kunde in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
2.2 Der potenzielle Kunde erkennt an, dass die SANDGRAIN bereits durch die Erstellung eines Konzeptes eine kostenintensive Vorleistung erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflicht übernimmt.
2.3 Das Konzept, mitsamt seinen Texten und Grafiken, die Werkhöhe erreichen, untersteht dem Schutz des Urheberrechts und ist geistiges Eigentum der SANDGRAIN. Eine Nutzung seitens des potentiellen Kunden ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der SANDGRAIN nicht gestattet. Sämtliche Teile des Konzeptes, die nicht Werkhöhe erreichen genießen keinen Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Trotzdem können sie als Ursprung für alles später Entstehende gesehen werden. Diejenigen Elemente die eigenartig sind und dem Konzept eine charakteristische Prägung geben sind daher geschützt. Als Elemente im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
2.4 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der SANDGRAIN im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
2.5 Der Kunde darf die Idee der SANDGRAIN nutzen, indem er eine angemessene und von der SANDGRAIN akzeptierte Ersatzzahlung zzgl. gesetzlich vorgesehener Umsatzsteuer leistet.#
Art. 3 Angebot und Auftragserteilung
3.1 Die SANDGRAIN erstellt dem Kunden ein unverbindliches und an die Anforderungen des Kunden angepasstes Angebot. Sofern nicht auf dem Angebot anders angegeben bleibt das Angebot für 30 Tage ab Erstellung gültig.
3.2 Unterschreibt der Kunde das Angebot, dann gilt der Auftrag als vergeben und der Werkvertrag als geschlossen und verbindlich. Es gelten gegenwärtige AGB.
Art. 4 Leistungen der SANDGRAIN
4.1 Der Leistungsumfang der SANDGRAIN umfasst, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, die komplette Produktion, von der Vorproduktion (Konzeption, Organisation der Grafiken, Koordination von Mitarbeitern) über die Produktion (der Herstellungsprozess des Werkes) bis zur Postproduktion (Schnitt, Sound, Einarbeitung von Feedback), der im Angebot definierten Filme.
4.2 Die SANDGRAIN sieht es sich vor weitere Mitarbeiter und externe Dienstleister für die Produktion der Werke heranzuziehen. Dabei bemüht sich die SANDGRAIN um die Auswahl fachlich kompetenter Mitarbeiter und Dienstleister.
Art. 5 Workflow: Konzeption / Kalkulation / Produktion / Korrekturen / Abnahme
5.1 Im Voraus werden von der SANDGRAIN Konzepte, Storyboards oder Drehbücher erstellt, die vom Kunden abgenommen und vor der Produktion bestätigt werden müssen. Diese werden von der SANDGRAIN so umgesetzt. Größere Änderungswünsche nach Abnahme dieses Konzeptes sind von beiden Parteien nur nach Zustimmung der jeweils anderen Partei möglich.
5.2 Die Kalkulation kann von der SANDGRAIN erst detailliert durchgeführt werden, sobald die in Art. 5.1 erwähnten Konzepte, Storyboards oder Drehbücher feststehen. Bis dahin behält es sich die SANDGRAIN vor den Angebotspreis unter Absprache mit dem Kunden anzupassen. Ändern sich während oder auch nach der Produktion die Anforderungen des Kunden an die SANDGRAIN, so muss eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung über den Mehraufwand und das entsprechende Entgelt zwischen den Parteien getroffen werden.
5.3 Grundsätzlich sind bei jeder Produktion je Werk zwei (2) Korrekturschleifen im Angebotspreis inbegriffen, wenn sie 2% des Nettoauftragswertes nicht überschreiten. Verlangt der Kunde nach zusätzlichen Korrekturen, so werden diese eigens zu einem Preis, der zwischen der SANDGRAIN und dem Kunden gesondert vereinbart wird, verrechnet. Diese Korrekturen- und Änderungswünsche sind gebündelt in schriftlicher Form zu erteilen.
5.4 Die Abnahme erfolgt bei jedem Werk einzeln durch den Kunden. Werden die Werke veröffentlicht, oder wird die gesamte Angebotssumme beglichen, gelten sie als abgenommen
5.5 Mängelansprüche verjähren 3 Monate nach erfolgter Abnahme.
Art. 6 Zahlungsbedingungen
6.1 Wenn nicht anders vereinbart erfolgt die vollständige Zahlung durch den Kunden jeweils innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung durch die SANDGRAIN.
6.2 Wird der Gesamtbetrag in mehrere Teile geteilt, ist das auf dem Angebot vermerkt und jeder Teil hat seine eigene Rechnung.
6.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden wöchentliche Verzugszinsen in Höhe von 3% des Nettorechnungswerts berechnet. 30 Tage nach Zahlungsziel erhöhen sich die wöchentlichen Verzugszinsen auf 5% des Nettorechnungswerts. Sämtliche für Mahnungen, auch anwaltschaftlich, anfallende Kosten hat der Kunde zu tragen.
6.4 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, behält sich die SANDGRAIN angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten, die später als 3 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, vor.
Art. 7 Eigentumsvorbehalt & Rechteübertragung
7.1 Die SANDGRAIN garantiert dem Kunden grundsätzlich über aller Rechte, die im Zuge des Auftrages an den Kunden abgetreten werden, frei verfügen zu dürfen.
7.2 Die SANDGRAIN behält das Eigentum und die Nutzungsrechte an den Werken bis zur vollständigen Zahlung (der Moment, in dem der Zahlungseingang auf dem Konto der SANDGRAIN zu verzeichnen ist) durch den Kunden. Im Moment der vollständigen Zahlung werden die vereinbarten Werknutzungsrechte an den Kunden abgetreten.
7.3 Jegliche Weiterleitung des Werkes an Dritte ist dem Kunden vor vollständiger Zahlung untersagt. Wird die SANDGRAIN darauf aufmerksam, dass die Werke vor vollständiger Zahlung veröffentlicht wurden, dann hat die SANDGRAIN das Recht die Werke offline nehmen zu lassen. Weiteres hat die SANDGRAIN in einem solchen Fall das Recht auf Schadensersatzforderungen durch den Kunden – dafür werden zusätzlich zum vereinbarten Angebotspreis entsprechende Verzugszinsen (vgl. Art. 6.3) ab dem Moment der Veröffentlichung berechnet.
7.4 Alle im Rahmen der Produktion entstandenen Aufnahmen (das Rohmaterial) sind Eigentum der SANDGRAIN. Der Kunde erhält durch den Auftrag keine Rechte am Rohmaterial. Will der Kunde Rechte am Rohmaterial, dann muss er diese von der SANDGRAIN zu einem vereinbarten Entgelt gesondert vom Auftrag erwerben.
Art. 8 Urheberrecht / Nutzungsrecht
8.1 Die Auftragsgegenstände, unsere Werke, unterliegen den Urheberschutzgesetz, welches geistigen Eigentum, sowie den Herstellungsprozess dieser Werke schützt. Eine Übertragung der Urheberrechte ist nicht möglich. Diese inkludieren Konzepte, Kalkulationen, Zeichnungen, Skripte, Programme, Grafiken, Animationen, Sprechertexte.
8.2 Mit vollständiger Bezahlung räumt die SANDGRAIN dem Kunden Nutzungsrechte ein. Die örtliche und zeitliche Eingrenzung dieser Nutzungsrechte ist auf dem jeweiligen Angebot vermerkt. Der Kunde stellt der SANDGRAIN eine vollständige Liste aller Publikationsorte und erklärt in welchem Rahmen das Bildmaterial veröffentlichen werden wird. Die Verwendung und Vervielfältigung der Werke ist ohne Zustimmung der SANDGRAIN nicht gestattet. Eine Bearbeitung und oder Veränderung der Werke durch Dritte ist ohne Zustimmung der SANDGRAIN nicht gestattet.
8.3 Sollte im Laufe einer Werkverwertung weitere, nicht vereinbarte, Nutzungsrechte nötig werden, so müssen diese vom Kunden gesondert erworben werden.
8.4 Die SANDGRAIN behält es sich vor das Werk oder Auszüge daraus für eigene Werbezwecke zu verwenden.
Art. 9 Haftungsausschlüsse
9.1 Die SANDGRAIN geht davon aus, dass die vom Kunden überlassenen Materialien, sowie die Konzepte, Storyboards und Drehbücher vom Kunden vor Abnahme auf inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft wurden. Daher übernimmt die SANDGRAIN keine Haftung für die Inhalte.
9.2 Weiteres haftet die SANDGRAIN nicht für die Leistungen oder den Leistungserstellungsprozess von Dritten, die die SANDGRAIN im Rahmen des Produktionsprozesses beauftragt.
Art. 10 Überlassene Materialien
10.1 Die SANDGRAIN verpflichtet sich alle im Rahmen der Produktion entstandenen Aufnahmen (das Rohmaterial) mindestens für ein (1) Jahr nach Abschluss der Produktion aufzubewahren. Nach dieser Frist ist die SANDGRAIN dazu berechtigt die Rohmaterialien zu löschen, sofern kein weiterer Auftrag des Kunden für Aufbewahrung erteilt wurde. Das Entgelt für die Datensicherung aller weiteren Jahre beläuft sich auf 200 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Jahr.
10.2 Die SANDGRAIN weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verwendungsrechte für eventuell eingekaufte Materialien, das sogenannte Stockfootage, nur zum Einmalgebrauch, also pro Werk gelten.
Art. 11 Widerruf / Vertragsrücktritt
11.1 Im Fall eines Vertragsrücktritts durch den Kunden, verpflichtet sich der Kunde der SANDGRAIN alle durch den Auftrag bis zum Moment des Vertragsrücktritts entstandenen Kosten, zzgl. einen Gewinnausfall von mindestens 10% des Nettoauftragswerts, zu erstatten, sofern der Widerruf bis 7 Tage vor Dreh erfolgt. Wenn der Widerruf innerhalb einer Woche vor dem Dreh oder später erfolgt, dann verpflichtet sich der Kunde den vollen Angebotspreis zu bezahlen.
11.2 Tritt die SANDGRAIN von dem Vertrag zurück, dann verpflichtet sie sich dem Kunden etwaige erfolgte Anzahlungen zur Gänze rückzuerstatten. Damit gilt der Vertrag als aufgelöst. Ein weiterer Anspruch auf Schadensersatz kann gegen die SANDGRAIN nicht geltend gemacht werden.
Art. 12 Gerichtsstand & Rechtswahl
Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.
Art. 13 Schriftform
Die Parteien erklären, dass es keine mündlichen Nebenabreden gibt. Für etwaige Änderungen bedarf es der Schriftform, die von beiden Parteien unterzeichnet werden muss.
Art. 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.